Vorhaben einordnen.
Sie senden Pläne, Förderprogramm und angeforderten Vordruck. Wir klären den erforderlichen Prüfumfang.
IHR FÖRDERPOTENZIAL / UNSERE PLANPRÜFUNG
Ein passender Barrierefreiheitsnachweis kann den Weg zu zusätzlicher Förderung öffnen. Wir prüfen, ob Ihre Planung die baulichen Anforderungen Ihres Programms erfüllt, und zeigen, wo Sie nachbessern können.
Mein Vorhaben besprechenL-BANK / BARRIEREFREIHEIT & NACHWEISE
Sie benötigen für Ihr Fördervorhaben eine Bestätigung zur Barrierefreiheit? Wir prüfen Ihre Planung und stimmen den Nachweis auf Ihr L-Bank-Programm ab.
IHR VORTEIL / NEUER WOHNRAUM IN BADEN-WÜRTTEMBERG
Mit dem erforderlichen Barrierefreiheitsnachweis können Sie bei der L-Bank für neuen Wohnraum bis zu 60.000 € zusätzliches Förderdarlehen je geförderter Wohneinheit für nachgewiesene Mehrkosten erhalten – alternativ ist ein Zuschuss in Höhe des Subventionswerts möglich. Der Zuschuss entspricht nicht dem Darlehensbetrag von 60.000 €.
Die Zusatzförderung ergänzt die Eigentumsfinanzierung BW (Z15) für selbst genutztes Wohneigentum. Sie ist keine pauschale Förderung jeder Wohnung eines Miet- oder Investorenprojekts. Voraussetzung sind unter anderem die vollständige barrierefreie Bauausführung nach DIN 18040-2 und eine Mehrkostenaufstellung. Unsere Planprüfung hilft, die Anforderungen früh zu klären; der Ausführungsnachweis wird gesondert geprüft. Über die Förderung entscheidet die Förderstelle.
Fördervorteil & Voraussetzungen bei der L-BankAktueller L-Bank-Hinweis: Wegen hoher Nachfrage und begrenzter Mittel beträgt die Wartezeit bis zur Bewilligung nach aktuellem Stand mindestens ein Jahr. Stand: 02.11.2026.
Für förderberechtigte private Haushalte in Baden-Württemberg, die neuen Wohnraum zur eigenen Nutzung bauen oder erwerben. Neben den baulichen Anforderungen gelten die persönlichen und finanziellen Voraussetzungen der Basisförderung, etwa zu Haushalt, Einkommen und Tragbarkeit der Finanzierung.
Voraussetzungen der Z15-BasisförderungGemeint ist die im Rahmen der Eigentumsförderung förderfähige, selbst genutzte Wohneinheit. Die Darlehenserhöhung ist auf die anerkannten Mehrkosten begrenzt: Bei 25.000 € förderfähigen Mehrkosten sind höchstens 25.000 € zusätzlich möglich; bei 70.000 € höchstens 60.000 €. Beides sind Rechenbeispiele, keine Förderzusage.
Für vermietete Wohnungen gelten eigene Programme und Förderbedingungen. Die 60.000 € lassen sich daher nicht einfach mit allen Wohnungen eines Gebäudes multiplizieren.
Landesrichtlinie · Abschnitt VII, Nr. 2.3Für den Abbau von Barrieren im bestehenden Eigenheim prüfen wir die Planung anhand der DIN 18040-2 und des L-Bank-Maßnahmenkatalogs. Im Blick: Zugänge, Türbreiten, Bewegungsflächen, Raumaufteilung und Sanitärbereiche.
Eine Planprüfung bezieht sich auf den eingereichten Planstand. Für die Bestätigung nach Fertigstellung prüfen wir die tatsächlich ausgeführten Maßnahmen anhand geeigneter Nachweise und, soweit erforderlich, vor Ort. Bei Zusatzförderungen für neuen barrierefreien Wohnraum betrachten wir außerdem die geforderte Aufstellung der Mehrkosten.
Eine Bestätigung übernehmen wir bei positivem Prüfergebnis, ausreichenden Unterlagen und nur, wenn die Vorgaben des jeweiligen Formulars uns als bestätigende Fachperson zulassen. Etwaige Anforderungen an Unabhängigkeit werden vorab geklärt.
Wir gleichen den tatsächlichen Baufortschritt mit den vorliegenden Unterlagen ab. Nach den L-Bank-Hinweisen bestätigt den Bautenstand ein Fachunternehmen oder die Bauleitung. Ob wir den aktuellen Vordruck in Ihrem Fall unterzeichnen dürfen und welcher Ortstermin nötig ist, klären wir vor der Beauftragung.
Die Prüfung kann als gesonderte Einzelleistung angefragt werden; sie ist nicht im Preis einer reinen Planprüfung enthalten.
L-Bank: Auszahlungen & VordruckeFür Wohnungsunternehmen und Projektentwickler erstellen oder prüfen wir vereinbarte Planungs-, Flächen- und Kostenunterlagen sowie bauliche Fördervoraussetzungen. Ob eine Architektenbestätigung, ein Fachplanernachweis oder eine andere berechtigte Person erforderlich ist, richtet sich nach dem konkreten Programm und Formular.
Unabhängige Architektenleistung; keine Beauftragung oder Partnerschaft durch die L-Bank. Prüfumfang, Ortstermine und Honorar werden individuell vereinbart. Über die Förderung entscheidet die zuständige Förderstelle.
VOM PLAN ZUM NACHWEIS
Sie senden Pläne, Förderprogramm und angeforderten Vordruck. Wir klären den erforderlichen Prüfumfang.
Sie erhalten einen Prüfbericht mit konkreten Hinweisen. Eine Bestätigung erfolgt bei positivem Ergebnis und passendem Formular.
Planstand und Bauausführung werden getrennt betrachtet. Erforderliche Ausführungsprüfungen vereinbaren wir gesondert.